Felix Schreiner informiert über das MTA-Reform-Gesetz. Damit Notfallsanitäterinnen und -sanitäter ihre Aufgabe rechtssicher und im Sinne der Patienten wahrnehmen können, ist der Rechtsrahmen klar definiert.
Die bestehende Rechtslage war für viele Notfallsanitäterinnen und –sanitäter auch am Hochrhein und im Hochschwarzwald bislang nicht zufriedenstellend. Deshalb hat sich die Große Koalition zum Ziel gesetzt, Rechtssicherheit zu schaffen, damit die Sanitäterinnen und Sanitäter ihre Aufgabe rechtssicher und im Sinne der Patienten wahrnehmen können. Die entsprechende Neuregelung ist im Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (sog. MTA-Reformgesetz) zu finden. Das Notfallsanitätergesetz definiert den Rahmen bei den Einsätzen vor Ort neu. Sanitäterinnen und –sanitäter dürfen bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes am Unfallort Heilkunde ausüben, wenn sie die Maßnahmen während ihrer Ausbildung erlernt haben und die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahren abzuwenden.
„Es ist eine gute Woche für unsere Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in unserer Region! Für das Zeitfenster bis zum Eintreffen des Notarztes kann in Zukunft rechtssichere Heilkunde auch invasiver Art ausgeführt werden“, bewertet der CDU-Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner die Gesetzesreform. Die wichtige Berufsgruppe, die Menschenleben rettet, muss Rechtsklarheit bei ihrer Tätigkeit haben. „Es kann nicht sein, dass jemand, der Menschen retten möchte, mit einem Bein im Gefängnis steht“, so Felix Schreiner. Laut dem Unionspolitiker würde beispielsweise auch die Verabreichung lebensrettender Medikamente im Rahmen des Erlernten unter die Neuregelung fallen.
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