Der Koalitionsausschuss im Deutschen Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, bestimmte befristete Corona-bedingte Maßnahmen zu ändern bzw. zu verlängern. Hierzu gehören auch die Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner begrüßt die Beschlüsse zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner begrüßt den Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD, das Kurzarbeitergeld als befristete Corona-bedingte Maßnahme auf 24 Monate zu verlängern. „Die Erfahrungswerte in dieser Pandemie zeigen, dass das Kurzarbeitergeld für viele Unternehmen auch in unserer Heimatregion ein wichtiges Instrument ist, um die Belastungen durch die Krise einzudämmen. Deshalb ist es ein wichtiges Signal der Bundesregierung an die Unternehmen, dass ihnen damit die Möglichkeit gegeben wird, weiterhin auf die Folgen der Pandemie zu reagieren. Es muss ein gemeinsames Ziel sein, dass aus den derzeit rund 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit nicht viele Millionen Arbeitslose werden“, so Felix Schreiner.
Das Kurzarbeitergeld soll laut Koalitionsausschuss auf 24 Monate verlängert und längstens bis zum 31.12.2021 gezahlt werden. Die Höhe beträgt nach wie vor 70 Prozent (77 Prozent Arbeitnehmer mit Kindern) ab dem 4. Monat und 80 Prozent (87 Prozent Arbeitnehmer mit Kindern) ab dem 7. Monat. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Im Lichte der weiteren Entwicklung der SARS-Cov2-Pandemie wird die Koalition über weitere Anpassungs- und Verlängerungsbedarfe des Kurzarbeitergeldes bei Bedarf beraten.
Im Rahmen seiner Sommertour hatte der Abgeordnete in den vergangenen Wochen verschiedene Unternehmen besucht und Gespräche zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Region geführt. „Die Resonanz zum Instrument des Kurzarbeitergeldes war in den Unternehmen stets positiv. Auch deshalb ist die nun beschlossene Verlängerung zu begrüßen“, so Felix Schreiner.
Seit März 2020 haben 121.825 Betriebe in Baden-Württemberg Kurzarbeit angezeigt (Stand 30. Juli 2020). Im Vorjahreszeitraum wurden 804 Anzeigen gestellt. Die Zahl der Beschäftigten, für welche die baden-württembergischen Betriebe seit März 2020 Kurzarbeit angezeigt haben, beläuft sich auf 2.045.835. Mehr als 42% der Betriebe in Baden-Württemberg haben damit Kurzarbeit angezeigt, rund ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist grundsätzlich davon betroffen.
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