Grenzgänger-Rentner fallen bei der Energiepreispauschale durch das Raster!

04.11.2022

Auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Felix Schreiner stellt Bundesregierung klar, dass Grenzgänger-Rentner keine Energiepreispauschale erhalten werden.

Die Frage, ob Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und eine Rente aus ihrer früheren Tätigkeit als Grenzgängerin bzw. Grenzgänger in der Eidgenossenschaft Schweiz beziehen, die Energiepreispauschale erhalten, wurde auf Nachfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner durch die Bundesregierung beantwortet. „Die Personengruppe hat keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale“, stellt Felix Schreiner fest.

Für den Christdemokraten vom Hochrhein ist diese Nachricht aus Berlin nicht nachvollziehbar. Der Vorgang sei aber bezeichnend für die SPD-geführte Bundesregierung: „In den ersten Entlastungspaketen hatte die Ampel-Regierung bewusst Rentnerinnen und Rentner von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgenommen.“ Erst auf Druck von CDU/CSU und den Sozialverbänden habe die Ampel nachgebessert und die Zahlung der Pauschale für Rentenempfänger zum 15. Dezember 2022 ermöglicht. „Es ist typisch Ampel: Jetzt stellt sich heraus, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger leer ausgehen. Die Lebenswirklichkeit in unserer Grenzregion spielt in der Bundesregierung überhaupt keine Rolle und hat offenbar auch keine Fürsprecher“, kritisiert Felix Schreiner.

Der CDU-Abgeordnete für den Wahlkreis Waldshut und Hochschwarzwald hebt die Intention der Energiepreispauschaule hervor: „Die Union unterstützt diese Pauschale ausdrücklich. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass nun auch die Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepreispauschale berücksichtigt werden.“ Besser wäre es jedoch gewesen, wenn alle in Deutschland lebenden Rentnerinnen und Rentner davon profitierten. Jetzt fielen erneut einzelne Personengruppen durch das Raster. Das sei fatal.