Corona-Testpflicht in der Grenzregion: Minister informiert Abgeordnete

24.02.2021

Die Abgeordneten Schreiner und Hartmann-Müller wenden sich mit einem Schreiben an Sozialminister Lucha bezüglich einer Corona-Testpflicht und deren mögliche Auswirkungen auf die Grenzregion. Eine Testpflicht darf nicht zu einer faktischen Grenzschließung kommen.

Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner und die Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller (beide CDU) wandten sich bereits im Januar an den Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, Manfred Lucha, und setzten sich dafür ein, dass die Besonderheiten der Grenzregion bei einer möglichen Testpflicht berücksichtigt werden. Eine Testpflicht würde dann in Kraft treten, wenn beispielsweise die Schweiz oder Frankreich vom Robert-Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen würden. „Wir müssen eine faktische Grenzschließung durch zu strenge Testregelungen zwingend umgehen“, so die Abgeordneten. Es müsse ein gemeinsames Vorgehen geben, das der Lebenswirklichkeit der Betroffenen gerecht werde. Im Grundsatz bedeute dies, die rechtlichen Handlungsspielräume der jeweiligen Verordnungen des Bundes und des Landes vollends auszuschöpfen, um den einheitlichen Lebensraum in der Grenzregion abzubilden. Zu denken sei zum Beispiel an die Möglichkeit, vor Ort durch Erlasse Ausnahmeregelungen bei der Einreise zuzulassen.

Landessozialminister Lucha geht in seinem Antwortschreiben an die Abgeordneten auf die Forderung ein: Baden-Württemberg habe sich jetzt entschieden, für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger zum 18. Februar 2021 zu schaffen. In diesem Falle sei der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend. Zudem könne der Nachweis der Testung auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Sollte die Schweiz als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden, trage diese Regelung wesentlich zur Aufrechterhaltung des grenzüberschreitenden Verkehrs bei. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass hier noch zu klären sei, wer für die Kosten der zusätzlichen Tests aufkomme.

Die Abgeordneten zeigen sich zudem erfreut, dass der Landkreis Waldshut gestern eine Allgemeinverfügung erlassen hat. „Dies ist der richtige Ansatz, um im Falle einer Einstufung der Schweiz als Hochinzidenzgebiet schnell und verlässlich reagieren zu können. Landrat Dr. Martin Kistler hat unsere volle Unterstützung“, so die Unionspolitiker.

Bislang bestehen für die Schweiz als „normales“ Risikogebiet zahlreiche Ausnahmen von der Einreiseanmeldung, Test- und Quarantänepflicht. „Wir halten es für dringend notwendig, bereits jetzt präventiv über Lösungsansätze zu sprechen, damit eine mögliche Einstufung der Schweiz als Hochinzidenzgebiet nicht zu Chaos in der Region führt“, so Schreiner und Hartmann-Müller. Hierbei müssten sowohl die Anforderungen an den Infektionsschutz als auch die Bedeutung des gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebens- und Wirtschaftsraumes berücksichtigt werden.