Die Ausnahmeregelung für Grenzgänger wird verlängert.

11.11.2022

Felix Schreiner bestätigt Verlängerung bei Sozialversicherungspflicht.

Die Ausnahmeregelung für Grenzgänger bei der Sozialversicherungspflicht wird verlängert. Die aus der Corona-Zeit stammende Ausnahme wird erneut verlängert. Sie gilt bis zum 30. Juni 2023. Das antwortete jüngst die Bundesregierung auf die Nachfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner. Er hatte konkret nach der Regelung ab dem 1. Januar 2023 gefragt. "Zu erst ist erfreulich, dass wir bereits heute wissen, wie die Regelungen für Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, aussieht", so Felix Schreiner. Er hatte vor einem halben Jahr die Bundesregierung deutlich kritisiert, weil über die erneute Verlängerung lange nicht informiert worden war.

"Allerdings fehlt die mittelfristige Perspektive. Grenzgänger und die Arbeitgeber müssen auch mittelfristig planen können. Das Hangeln von Verlängerung zu Verlängerung ist keine klare Linie", betont Felix Schreiner. "Die Arbeitswelt hat sich verändert! Es ist nicht akzeptabel, dass die Politik hier so langsam hinterher kommt", so der Christdemokrat weiter. Er bekräftigt, sich weiter für die Belange der Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzusetzen.