Die geplante Anhebung der Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf 175 Euro für Schweizer Einkaufskunden ist vom Tisch. Die entsprechende Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses wird nicht umgesetzt. Damit ist eine erhebliche Belastung für den Einzelhandel in der Grenzregion abgewendet.
„Wir teilen die große Sorge der Landkreise Konstanz, Waldshut und Lörrach ausdrücklich – und genau deshalb haben wir diese Erhöhung verhindert“, erklären Andreas Jung und Felix Schreiner. In einem gemeinsamen Schreiben hatten Landräte und Oberbürgermeister die südbadischen Bundestagsabgeordneten eindringlich vor den Folgen einer solchen Regelung gewarnt. Eine Anhebung der Rückerstattungsgrenze hätte gravierende Auswirkungen auf die Einkaufsstädte entlang der Schweizer Grenze gehabt, die sich ohnehin in einer wirtschaftlich angespannten Lage befinden.
„Eine Rückerstattung erst ab 175 Euro wäre ein echter Tiefschlag für unsere Region gewesen. Das haben wir ausgeschlossen“, so Jung und Schreiner. Die Erfahrungen aus den Corona-bedingten Grenzschließungen hätten deutlich gezeigt, welche Konsequenzen das Ausbleiben der Schweizer Kundschaft nach sich ziehe: massive Umsatzeinbrüche, gefährdete Arbeitsplätze und sinkende Steuereinnahmen. „Dieses Risiko dürfen wir nicht durch eine deutliche Verschlechterung der Standortattraktivität noch verschärfen.“
Statt neue Hürden aufzubauen, müsse der Fokus auf einer spürbaren Entlastung von Betrieben und Verwaltung. „Entscheidend ist jetzt die zügige Digitalisierung des Mehrwertsteuer-Rückerstattungsverfahrens“, betonen die Abgeordneten. Diese soll bis Mitte des Jahres umfassend etabliert sein, den Zoll entlasten und Bürokratie abbauen.
Zugleich haben sich Jung und Schreiner dafür eingesetzt, dass nun zunächst eine umfassende Evaluierung durch das Bundesfinanzministerium erfolgt. Dabei sollen sowohl die Auswirkungen der seit 2020 geltenden Bagatellgrenze von 50 Euro als auch die Absenkung des Schweizer Freibetrags von 300 auf 150 Schweizer Franken im Jahr 2025 untersucht werden. „Die Expertise von Landkreisen, Kommunen und Wirtschaftsverbänden muss dabei zwingend einbezogen werden“, fordern sie.
Auf Grundlage dieser Evaluation könne anschließend sachgerecht über den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Fortgeltung der 50-Euro-Grenze entschieden werden. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die grenzüberschreitende Wirtschaftsregion stärken – und nicht durch neue Regelungen schwächen“, so Andreas Jung und Felix Schreiner abschließend.

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