Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner und Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller (beide CDU) kritisieren die aktuellen Pläne der Krankenhausreform. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stand im Juni im Bundestag und im Juli im Bundesrat auf der Tagesordnung.
Felix Schreiner: „Es besteht keinen Zweifel über die dringende Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Jedoch zeigt die fundamentale Kritik nahezu aller relevanten Akteure im Gesundheitswesen, dass enorme Bedarf an Verbesserungen der Pläne besteht. Ich habe kein Verständnis, dass der Bundesgesundheitsminister im Alleingang die Reform durchpeitschen will, ohne sich mit den Ländern zu verständigen“, betont Felix Schreiner. So finde sich im Kabinettsbeschluss keine der von allen Ländern in einer gemeinsamen Stellungnahme erhobenen wesentlichen Forderungen wieder. Der Bundesminister ignoriere damit sämtliche Belange der Länder.
Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller untermauert diese Kritik. „Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg haben mit hohen Lohn- und Sachkosten zu kämpfen, die in der Betriebskostenfinanzierung des Bundes nicht ausreichend abgebildet sind. Hinzu kommen die inflationsbedingten Preisentwicklungen und die gestiegenen Energiekosten. Ein Defizit von 900 Millionen Euro allein in 2024 verdeutlicht den Handlungsdruck für die baden-württembergischen Krankenhäusern“, so CDU-Abgeordnete Sabine Hartmann-Müller.
Krankenhäuser in der Fläche des Landes seien in ihrer Existenz bedroht. Angesichts vergleichbarer Situationen in anderen Bundesländern sollte die Bundesregierung der Bitte nachkommen, ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbetroffene Krankenhäuser einzuführen. „Dieses Geld könnte den Anstoß für den Transformationsprozess der Krankenhäuser geben. Bis heute warten die Länder auf eine Antwort des Bundesgesundheitsministers auf diese dringende Bitte“, so die CDU-Landtagsabgeordnete.
Die zentralen Kritikpunkte der Union bestehen darin, dass zum Beispiel eine Bedarfs- und Auswirkungsanalyse erstellt werden muss. Nötig seien auch Öffnungsklauseln und eine Übergangsfinanzierung. „Der vom Bundesgesundheitsminister geplante „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro wird eine einseitige, massive Belastung der Beitragszahler nach sich ziehen“, so Felix Schreiner und Sabine Hartmann-Müller. Außerdem mache die Tatsache, dass Minister Lauterbach und die Bundesregierung das Krankenhausverbesserungsgesetz als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat auf den Weg bringen wollen, obwohl den Ländern die grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung zustehe, deutlich, dass sich die Bundesregierung auf verfassungsrechtlich dünnem Eis bewege.
Sabine Hartmann-Müller und Felix Schreiner fordern ein Umdenken der Ampelkoalition, um ein Krankenhaussterben im ländlichen Raum zu verhindern. „Die Länder können am besten regionale Gegebenheiten steuern und somit für eine flächendeckende Krankenhausversorgung in ländlichen Regionen sorgen. Deshalb müssen den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden“, so die beiden CDU-Politiker.
Grundsätzlich bräuchten die Krankenhäuser und die Länder Planungssicherheit, damit erfolgte Investitionen in neue Krankenhausstrukturen nicht obsolet werden. „Die auskömmliche Finanzierung von Grund- und Regelkrankenhäuser ist für die Zukunft der Krankenhäuser am Hochrhein von elementarer Bedeutung. Gerade für den Hochrhein müssen die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Das Gießkannenprinzip wird am Ende die Versorgungssicherheit nicht stärken“, so Felix Schreiner und Sabine Hartmann-Müller.
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