Novemberhilfe wird konkret, Gastronomie profitiert!

16.11.2020

Die Unterstützung für Betriebe, die aufgrund der Corona-Einschränkungen im November besonders betroffen sind, erhalten Wirtschaftshilfen.

„Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes sind gut investiertes Geld“, sagte der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner bereits unmittelbar nach dem Bund-Länder-Gipfel am 28. Oktober 2020. Es gehe mit den Hilfen darum, die vorhandenen Strukturen im Hochschwarzwald und am Hochrhein zu erhalten. In einer schwierigen Zeit profitierten davon auch die 2.000 familiengeführten Gastronomiebetriebe im Bundestagswahlkreis Waldshut. Viele Soloselbständige und kleine Unternehmen müssten schnell geholfen werden, lautete die Devise, die der Abgeordnete auch persönlich an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier adressierte. In diesem Zusammenhang brachte Felix Schreiner auch Vertreter aus Hotellerie und Gastronomie mit dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Thomas Bareiß, zusammen. „Es ist uns gelungen, dass noch im November mit den ersten Abschlagszahlungen gestartet werden kann“, freut sich der CDU-Politiker.

Die Hilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen seien, hätten ein Volumen von mehr als 10 Milliarden Euro. Die Einigung der Bundesregierung sehe vor, dass die Abschlagszahlungen in der letzten November-Woche erfolgen. „Das ist ein gutes Signal und zeigt: Die unionsgeführte Bundesregierung ist in der Lage, den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und den Erhalt der Wirtschaft in Einklang zu bringen“, sagt Felix Schreiner. Schnelle und unbürokratische Hilfen seien für manche Unternehmen überlebenswichtig.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte: Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragstellung startet voraussichtlich am 25. November 2020.

Unterdessen hat die Bundesregierung auch die Details für die Überbrückungshilfe III mitgeteilt. „Die Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021 und beinhaltet auch die besondere Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern als auch Kulturschaffenden“, so Felix Schreiner. Zu den zu berücksichtigenden Kosten solle für diese Gruppen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes des Vergleichszeitraums zählen. Die Neustarthilfe betrage einmalig bis zu 5.000 Euro und decke den Zeitraum bis Juni 2021 ab.