Schreiner und Hartmann-Müller: Blindflug bei der Krankenhausreform!

17.10.2024

Die CDU-Abgeordneten beführchten negative Auswirkungen auf die Region durch die Krankenhausreform der Bundesregierung.

Heute hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die CDU-Wahlkreisabgeordneten Felix Schreiner MdB und Sabine Hartmann-Müller MdL lehnen das Gesetz ab. Die Krankenhausreform der Ampel sei nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der für dieses Gesetz gestimmt habe, könne konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser auswirken werde. Die Reform der Ampel sei phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert worden, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig seien. Die fundamentale Kritik der Bundesländer am Gesetzesvorhaben sei am Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Ampelkoalition abgeprallt.

Felix Schreiner: „Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.“

Hartmann-Müller kritisiert den Umgang mit den Ländern sowie der mangelnde Umgang mit den Kliniken selbst: „Die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Der Opposition im Bundestag hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Damit fehlen uns in den Landtagen ebenfalls die Information, die wir benötigen. Es stellt sich für mich als Abgeordnete die Frage, welche Auswirkungen diese Reform auf die Kliniken vor Ort haben wird. Diese entscheidende Frage bleibt unbeantwortet.“

Bei der Finanzierung mache sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß, kritisieren die CDU-Abgeordneten. Die Kosten sollten zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch würden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen seien bereits angekündigt. Auch seien bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier sei mehr Flexibilität für die Länder angebracht. Aber auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben seien erheblich, sie würden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.

Felix Schreiner und Sabine Hartmann-Müller: „Mit der Reform verändert die Bundesregierung für alle Länder und Regionen die Planungs- und Vergütungsgrundlage, ohne gleichzeitig bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse in den Blick zu nehmen. Was fehlt ist eine Analyse: Wie sieht die Sicherstellung in den ländlich strukturierten Regionen aus?“ Mit der Reform werde die stationäre Gesundheitsversorgung konzentriert, reglementiert und damit rationiert. Aufgrund des Fachkräftemangels seien negative Auswirkungen auf die Krankenhäuser in den ländlichen Regionen zu erwarten.