Transparenz

Transparenz

Abgeordnetenentschädigung „Diäten“

Immer wieder ist das Thema "Einkünfte der Abgeordneten" in der öffentlichen Diskussion. Ich stelle mich dieser Diskussion gerne und informiere an dieser Stelle über meine Aufwendungen als Abgeordneter des Deutschen Bundestages.

Seit dem 01. Juli 2019 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 10.083,47 € monatlich (brutto). Sie unterliegt vollständig der Steuerpflicht.
Ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Eine automatische Erhöhung, gekoppelt an den durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne, wurde im Jahre 2020 ausgesetzt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21.10.1971 festgestellt, das Mandat sei zu einer Hauptbeschäftigung, zu einem „full-time-job“ geworden.
Die Höhe der Entschädigung müsse der Bedeutung des Abgeordnetenmandats und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung angemessen sein.
Weiterhin müsse die Entschädigung eine ausreichende Existenzgrundlage für die Abgeordneten und ihre Familien während der Dauer der Parlamentszugehörigkeit bieten. Des Weiteren betonte das Bundesverfassungsgericht, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden müsse.
Ihm sei es nach der geltenden Verfassungslage nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Deutschen Bundestages, wie etwa eine Expertenkommission, zu übertragen.

Kostenpauschale & Wahlkreisbüro

Da ein „MdB“ auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat, der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld zahlt und weil eine Einzelkostenabrechnung zu aufwändig wäre und zu einem großen Bürokratieaufwand führen würde, gibt es die Kostenpauschale, welche zur Zeit 4.418,09 € im Monat beträgt.

Sie dient zur Deckung der Kosten für den Unterhalt meines Wahlkreisbüros in Waldshut-Tiengen (Miete, Nebenkosten, Telefon- und Portokosten, Bürobedarf im Wahlkreisbüro, Präsente und Repräsentationen). Gleichzeitig dient die Pauschale für die Miete einer Wohnung  und die Kosten für eine doppelte "Lebenshaltung" in Berlin, denn ich bin knapp die Hälfte eines Jahres vor Ort im Deutschen Bundestag in der Bundeshauptstadt.

Auch wird daraus nicht erstattungsfähige Fahrt- und Reisekosten in Ausübung des Mandats, Repräsentations- und Wahlkreisbetreuungskosten, Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr abgedeckt.

Die Kostenpauschale wird jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Einen Dienstwagen oder Fahrer erhält ein Abgeordneter nicht, seine Tankkosten trägt ein MdB selbst. Auch nutze ich für meine Fahrten im Wahlkreis (2019 circa 40.000 Kilometer) mein Privatfahrzeug.

Höhere Ausgaben werden nicht erstattet und sind steuerlich nicht absetzbar.

Mitarbeiter von Abgeordneten

Da ein Abgeordneter die ihm obliegenden Mandatsaufgaben nicht alleine bewältigen kann, stehen ihm derzeit monatlich 22.436 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete jedoch nicht selbst. Vielmehr bezahlt die Bundestagsverwaltung daraus die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar.

Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müssen die Abgeordneten selbst zahlen.
Schöpft der Abgeordnete die Mitarbeiterpauschale nicht aus, kann er die nicht verwendeten Gelder zum Ausgleich von geleisteten Überstunden an seine Mitarbeiter auszahlen. Auf eventuell anfallende Restbeträge hat der Abgeordnete keinen Zugriff.

„Nebenjobs“ und „Nebeneinkünfte“

„Nebenjobs“ und „Nebeneinkünfte“ werden oft miteinander verwechselt. Und, nicht jeder Nebenjob bringt gleich Nebeneinkünfte.

Viele Abgeordnete haben einen „Nebenjob“: Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit, Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen. Es wird jedoch oft vergessen: Abgeordnete haben bloß ein Mandat für vier Jahre. Es ist vielfach notwendig, Kontakt zum Beruf zu halten, um für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Parlament Vorsorge zu treffen. Dies ist auch deshalb notwendig, da das Parlament ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Das Mandat auf Zeit muss gleichermaßen attraktiv für Handwerker, Selbstständige, Lehrer, Angestellte, Dienstleister, etc. sein.

Nebenjobs bringen aber auch Vorteile für das Parlament:

Mit ihren außerhalb des Parlaments gewonnenen Erfahrungen und Eindrücken bereichern sie die parlamentarische Arbeit. Eine Kürzung der „Diäten“ aufgrund von Nebeneinkünften ist nicht möglich. Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich hoch sein. Dies schreibt das Grundgesetz zwingend vor. Abzüge der Diäten durch Nebeneinkünfte oder Vermögen würden zu einem Zwei-Klassen-Parlament führen. Alle Nebenjobs (bezahlt oder unbezahlt) sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln.

Ich übe folgende Tätigkeiten aus:

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Funktionen in Vereinen, Parteien, Verbänden und Stiftungen
  • Gemeinde Lauchringen, Lauchringen, Mitglied des Gemeinderates
  • Präsident des Blasmusikverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen,
  • Landkreis Waldshut, Waldshut-Tiengen, Mitglied des Kreistages
  • Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen, Mitglied des Aufsichtsrates
  • Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Waldshut-Tiengen, Mitglied des Regionalverbandes
  • Vorsitzender des CDU Kreisverbandes Waldshut
 
  • Vorsitzender der CDU in Lauchringen
 
  • Mitglied im Landesvorstand der CDU-Baden-Württemberg
   


 

Veröffentlichung von Nebeneinkünften

Bei Einkünften von mehr als 1.000 € im Monat oder 10.000 € im Jahr wird eine Einkommensstufe veröffentlicht.

Stufe 1: Einkünfte über 1.000 € bis 3.500 €
Stufe 2: Einkünfte bis 7.000 €
Stufe 3: Einkünfte bis 15.000 €
Stufe 4: Einkünfte bis 30.000 €
Stufe 5: Einkünfte bis 50.000 €
Stufe 6: Einkünfte bis 75.000 €
Stufe 7: Einkünfte bis 100.000 €
Stufe 8: Einkünfte bis 150.000 €
Stufe 9: Einkünfte bis 250.000 €
Stufe 10: Einkünfte über 250.000 €

Von 2016 bis 2017 war ich Mitglied im Aufsichtsrat des Flughafen Stuttgarts. Der Flughafen befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württembergs. Mit der Niederlegung meines Landtagsmandates habe ich auch den Aufsichtsrat verlassen.

Bis zum 31.12.2018 war ich Mitglied des Beirates für die Energiedienst Holding AG, Laufenburg, Schweiz Von 01.01.2020 bis Februar 2021 war ich für die Kanzlei Wolter Hoppenberg in Hamm (Nordrhein-Westfalen) in strategischen und konzeptionellen Fragen unterstützend tätig und habe diese Nebentätigkeit dem Präsidenten des Deutschen Bundestags gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages und dem Abgeordnetengesetz offen gelegt. Die Vergütung erfolgte nach tatsächlichem Aufwand, sowie für entstandene Aufwendungen und wurden daher in "Stufe 1" auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Sie wurde komplett versteuert. Da diese Tätigkeit von vornerein zeitlich begrenzt war, ist sie im Februar 2021 beendet worden. Aktuell übe ich keine Nebentätigkeiten aus. Alle Informationen finden Sie auch auf meinem Abgeordnetenprofil des Deutschen Bundestags

Spenden

Gemeinsam mit meiner Familie engagiere ich mich seit vielen Jahren in zahlreichen sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und fördernden Einrichtungen und unterstütze zahlreiche Vereine in meiner Heimat.

Im Jahr 2019 habe ich

  • 1.870 Euro an Einrichtungen bzw. Vereine in meiner Heimatregion
  • 6.739 Euro an die Christlich Demokratische Union Deutschlands

gespendet.